Um die Haftpflicht-Versicherung kommt kein Autofahrer herum. Denn der Gesetzgeber verlangt den Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung, damit Dritte bei Schäden finanziell abgesichert sind. Derzeit beträgt die Mindestdeckungssumme € 7,6 Mio. Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist besonders im Hinblick auf schwere Unfälle wie z. B. Tauerntunnelunfall 1999 unablässig. Die Erhöhung auf z.B. € 20 Mio. kostet kaum mehr und schützt vor finanziellen Folgen bei wirklich schweren Unfällen. Manche Versicherer bieten bereits Versicherungssummen über € 20 Mio. an.
Erkundigen Sie sich immer über mögliche Einschränkungen wie Nutzungsrecht, Kilometerbegrenzung, Schadenersatzbeiträge oder sonstige Zuschläge wie jugendliche Lenker (Probeführerschein-Zuschlag) oder Baujahrzuschläge. Ebenso wissenswert sind Ergänzungen in den Verträgen wie versicherungsinterner Freischaden, Kaskodeckung auch bei grober Fahrlässigkeit etc.
Über eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung sollte ebenfalls nachgedacht werden, wenn das Fahrzeug jüngeren Datums ist und der Totalschaden ein wirtschaftliches Problem darstellen würde. Die Kaskoversicherung zahlt Schäden, die am eigenen Auto entstehen. Über Unterschiede im Deckungsumfang und über die möglichen Selbstbehalte informieren wir Sie gerne. Die Prämie kann durch einen höheren oder durchgehenden Selbstbehalt gesteuert werden.
Eine Unfallversicherung braucht jeder – aber niemand braucht eine Insassen-Unfallversicherung. Warum? Weil alle Ansprüche wegen Körperverletzung, die gegen den Lenker oder Fahrzeughalter gestellt werden können, durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind – selbst berechtigte Ansprüche von Familienangehörigen.
Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht an verletzte Insassen, haben diese auch keinen Anspruch gegen den Lenker oder Halter des Fahrzeuges. Die Insassen-Unfallversicherung hat also nur die Bedeutung einer normalen Unfallversicherung – begrenzt auf die Benützung des eigenen Fahrzeuges. Die Wirtschaftlichkeit dieser Versicherung liegt bei 0.