Haushalt-/Eigenheimversicherung

Ob Haushalt, Privat.- Sporthaftpflicht oder Eigenheim.

Haushaltsversicherung

Sie müssten eine Menge Geld ausgeben, wollten Sie Ihr Heim neu einrichten! Angenommen durch einen Rohrbruch steht Ihre Wohnung unter Wasser und ruiniert Ihnen einige Möbel und Teppiche. Die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung kann sehr teuer werden. Wenn der Teufel seine Finger im Spiel hat, kann es noch viel schlimmer kommen: Einbruchdiebstahl-, Feuer-, Sturm-, Blitz-, Explosions-, Beraubungsschäden.

Versichert wird der gesamte Wohnungsinhalt. Darunter versteht man Gegenstände, die zur Führung und Ausstattung der Wohnung und des Haushalts notwendig sind. Beispiele: Kleider, Wäsche, Bücher, Teppiche, Möbel, Bilder, Lebensmittel und auch Fahrräder, Kinderwagen, Ski und dergleichen. Nicht zum Hausrat gehören dagegen Gegenstände, die ausschließlich dem beruflichen Gebrauch dienen.

Die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung ist ebenfalls in der Haushaltsversicherung beinhaltet. Diese kommt für Schäden auf, die Sie oder Ihre Familie Dritten zufügen. Hier ist unbedingt abzuklären, wie weit volljährige Kinder bzw. Kinder mit eigenem, regelmäßigen Einkommen noch mitversichert sind. Die finanziellen Folgen aus derartigen Schäden (sei es ein Schiunfall, bei dem der „Gegner“ schwer verletzt wurde oder andere körperliche Schäden, die Dritten zugefügt werden) können die Existenzgrundlage gefährden.

Weitere (finanziell nicht so stark belastende) Fälle für die Privathaftpflichtversicherung:

Sie sind bei Freunden zu Besuch und stoßen unabsichtlich eine Blumenvase um oder schütten Rotwein auf den kostbaren Teppich.

Eigenheim- oder Gebäudeversicherung

Die so genannte Eigenheim- oder Gebäudeversicherung deckt Schäden in und an Häusern ab, die im Wesentlichen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser oder Sturm verursacht werden. Versichert sind das Gebäude und in der Regel die mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten. Geklebte Boden- und Wandbeläge, Heizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen, Blitzschutz- und Antennenanlagen.

Erweiterungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise für Glasbruch und Heizungskasko. Angeboten werden Feuer, Sturm, Leitungswasser (Variante A, B oder C), Haus- und Grundstückshaftpflicht.

Je nach Variante und Versicherungsangebot ist in der Sturmschadenversicherung als Erweiterung der Katastrophenschutz eingeschlossen. Gemeint sind hier Schäden, die durch Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben etc. auftreten können. Eine Abklärung, ob und wie weit diese Schäden in den Polizzen versichert sind, ist unbedingt nötig um im Falle des Falles keine unangenehme Überraschung zu erleben.

Grobe Fahrlässigkeit

Seit einiger Zeit wird sowohl in der Haushalts- als auch in der Eigenheimversicherung von einigen Versicherern die (teilweise) Deckung von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit angeboten.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:

  • Waschmaschine oder Geschirrspüler anstellen, die Wohnung verlassen, durch Gebrechen kommt es zu Wasseraustritt und Wasserschaden in der Wohnung oder
  • Kerze anzünden, vergessen dies auszublasen, Zimmer wird verlassen, es kommt zu Zimmerbrand.
  • Gleiches gilt für Schäden durch brennende - bereits dürre - Christbäume und folgende Zimmerbrände oder
  • Fett auf den Herd gestellt, durch Ablenkung die angeschaltene Herdplatte vergessen, folgender Zimmerbrand.

Dies sind Schäden, die bei üblicher Sorgfalt zwar nicht passieren, aber nicht ganz ausgeschlossen werden können. Daher ist eine Überprüfung es Versicherungsvertrages auf diese Deckungserweiterung angeraten.

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