Rote KennzeichentafelnArtikel Nummer 4Veröffentlicht am Autor: Mag. Friederike Neißl
Mit 12. April 2021 trat eine Erleichterung hinsichtlich der Kennzeichen auf dem Heck-Radträger in Kraft: Sie wird es ermöglichen, dass auch rote Kennzeichentafeln über die Grenze benützt werden dürfen, weil die neu ausgegebenen Tafeln das Internationale Unterscheidungszeichen tragen, so wie bisher die weißen Tafeln. Es besteht keine sofortige Umtauschpflicht, diese ist jedoch gegeben falls ein Kfz-Tausch ansteht. Bei einem Kfz-Wechsel muss die alte rote Tafel abgegeben werden, daher ist es ratsam, diese bereits im Vorfeld erneuern zu lassen. Wer bereits eine rote Tafel hat, kann ab dem 12. April eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Allerdings wird man auf die neue Tafel ein paar Tage warten müssen, weil diese erst anzufertigen ist. Verwendet man im Ausland (auch innerhalb der EU bzw. des EWR) das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt das „A“-Pickerl angebracht werden.