Hundehaltegesetz-Novelle 2022Artikel Nummer 23Veröffentlicht am Autor: Mag. Friederike Neißl
Mit 1. September 2022 trat die vom oberösterreichischen Landtag einstimmig beschlossene Hundehaltegesetz-Novelle 2022 in Kraft.
Schon bisher musste jeder mehr als zwölf Wochen alte Hund bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen schriftlich angemeldet werden. Dabei müssen auch der erforderliche Sachkundenachweis, eine Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank sowie ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht, vorgelegt werden.
Für Hundehalter neu ist, dass ab 1. September 2022 zusätzlich auch Änderungen oder ein Wechsel bei der Hundehaftpflichtversicherung an die Gemeinde bekannt geben werden müssen. Gemeinden haben außerdem das Recht, von sich aus aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung nachzuprüfen (entweder beim Hundehalter oder direkt beim Versicherer).
Diese Anpassungen sollen Deckungslücken vermeiden und somit sicherstellen, dass die Opfer weitreichend geschützt sind.