Elektrofahrräder
Artikel Nummer 21Veröffentlicht am Autor: Mag. Friederike Neißl

Elektrofahrräder – sogenannte E-Bikes

Die Verwendung von E-Bikes stellt für viele eine Erleichterung im Alltag dar und gilt als beliebtes Sportgerät. Allerdings ist vielen Benützern nicht bewusst, dass möglicherweise eine eigene Haftpflichtversicherung notwendig wird, da diese in der Haushaltsversicherung nicht inkludiert ist. Bitte unbedingt abklären, ob und inwieweit E-Bike-Benützung mitversichert ist.

Das Augenmerk sollt auch auf die zu erzielende Höchstgeschwindigkeit gelegt werden. Sollte das E-Bike schneller als 25 km/h fahren bzw. mehr als 600 Watt haben, ist eine eigene Versicherung unbedingt erforderlich und auch die zusätzlichen Vorschriften (Helmpflicht etc.) sind im eigenen Interesse zu beachten. Diese E-Bikes werden zwar als E-Bike verkauft, sind aber als Mofa deklariert und unterliegen somit auch den Bestimmungen analog den Mofas.