WinterreifenArtikel Nummer 19Veröffentlicht am Autor: Mag. Friederike Neißl
Ohne Winterreifen ist Versicherungsschutz ungewiss
Seit 2007 gilt in Österreich auch für PKW bei winterlichen Fahrverhältnissen die Winterreifenpflicht im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April. Der Grund dafür ist klar: in der Vergangenheit haben immer wieder Fahrzeuge mit Sommerreifen im Winter zu teils schweren Unfällen geführt.
Neben der zu erwartenden Strafe, wenn man bei winterlichen Fahrverhältnissen innerhalb des oben genannten Zeitraumes sein Auto nicht entsprechend ausgerüstet hat, muss man mit einem Regress durch die Versicherung rechnen, sollte es zu einem Schaden kommen. Vor Einführung dieses Gesetzes war es nach einem Unfall kaum möglich, beim Versicherungsnehmer bzw. Lenker Ansprüche geltend zu machen, weil keine Winterreifenpflicht bestand. Jetzt ist die Situation klar. Verursacht man einen Unfall mit Sommerreifen, so bleibt der Versicherer in der Haftpflichtversicherung bis zu einem Betrag von € 11.000,00 leistungsfrei, wenn der Unfall durch die falsche Bereifung verursacht worden ist.
Die Kasko bleibt leistungsfrei, wenn zum Fehlen der Winterreifen bei winterlichen Fahrbahnbedingungen auch noch die grobe Fahrlässigkeit wie z.B. überhöhte Geschwindigkeit kommt.