Einladung an EinbrecherArtikel Nummer 16Veröffentlicht am Autor: Mag. Friederike Neißl
Einladung an Einbrecher
Dass die Urlaubszeit – sowohl im Sommer als auch im Winter - als besonders beliebt bei Einbrechern gilt, ist weithin bekannt. Allerdings wird ihnen das Leben teilweise auch durch den sorglosen Umgang mit sozialen Medien leicht gemacht. Viele Einbrüche in das Eigenheim erfolgen aufgrund von leicht zugänglichen Statusmeldungen auf Facebook, Instagram, Whatsapp oder ähnlichen Kanälen. Was für die Freunde gedacht ist, wird von Langfingern ausgenützt.
Wichtig ist vor allem, dass die Einstellungen so gewählt werden, dass nicht jeder diese Informationen lesen kann und diese für unbekannte Dritte gesperrt sind.
Gefährlich sind auch unbedachte Urlaubsfotos mit einem Zusatz von wo aus man diese gerade verschickt.
Wenn gewisse Grundregeln eingehalten werden, kann das Risiko minimiert werden - wie z.B.:
- Angaben von Urlaubsdauer sollte vermieden werden
- Posten von Fotos oder auch Videos auf denen ersichtlich ist, dass man sich nicht zuhause befindet, sollte unterlassen werden.
- Aufnahmen vom Eigenheim, die dem Einbrecher ermöglichen, sich ein Bild über die Lage zu machen (Fenster/Öffnungen etc.) sollten ebenfalls nicht verschickt oder gepostet werden.
Im Normalfall wird zwar das unvorsichtige Posten von den Versicherern nicht als Obliegenheitsverletzung gewertet (Stand Oktober 2017 – wie die zukünftige Entwicklung aussieht, ist nicht abzusehen), aber dennoch ist nach einem Einbruch mit vielen Unannehmlichkeiten zu rechnen. Außer Acht gelassen werden sollte auch nicht das Gefühl der Unsicherheit in den eigenen vier Wänden nach einem Einbruch.