Drohnen
Artikel Nummer 14Veröffentlicht am Autor: Mag. Friederike Neißl

Drohnen – genehmigungspflichtige Fluggeräte

Die rechtlichen Vorschriften rund um die Nutzung von Drohnen sind genau definiert. Allerdings wissen die wenigsten Nutzer, dass Drohnen nur bis zu dem geringen Gewicht von ca. 250 g als Spielzeug gelten und ohne Einschränkung geflogen werden dürfen (bis zu einer Höhe von max. 30 m). Über 250 g gelten eigene Regelungen - siehe Novelle zum Luftfahrtgesetz – LFG aus 2014 - gekoppelt mit der kostenpflichtigen Genehmigung durch Austro Control und einer eigenen Haftpflichtversicherung. Drohnen über 250 g sind in den Privathaftpflichtversicherungen nicht inkludiert. Eine Haftpflichtversicherung (diese ist übrigens eine Pflichtversicherung) ohne Genehmigung ist wirkungslos weil diese nur greift wenn die erforderliche Genehmigung vorgelegt wird.